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Kein Platz für extremistische Gesinnung

Bundeshauptausschuss stimmt für die Prüfung einer Satzungsänderung.

Nachweisbar extremistische Gesinnungen und Haltungen sind mit den verbandlichen Grundsätzen und dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland nicht vereinbar. Aus diesem Grund hat der Bundeshauptausschuss den Bundesvorstand in der heutigen Sitzung aufgefordert, eine Satzungsänderung dahingehend zu prüfen, dass Kolpingmitglieder ausgeschlossen werden können, die öffentlich eine entsprechende Haltung zum Ausdruck bringen. „In unserem Leitbild haben wir klipp und klar erklärt, dass in unserer Mitte keine Formen von politischen oder religiösen Extremismen Platz haben. Gleichberechtigtes und der Chancengleichheit verpflichtetes Handeln sind für uns unverzichtbar. Das wollen wir mit unserer Satzungsänderung unterstreichen“, sagt Ursula Groden-Kranich, Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland.